Die meisten Menschen kaufen "Ihre" Immobilie nur einmal im Leben. Und bei dieser Entscheidung will man natürlich alles richtig machen. Bei diesem Schritt werden die meisten mit einer Fülle von Fragen konfrontiert, bei denen Sie klare und verlässliche Antworten brauchen.

-Was ist das Hausgeld und wie setzt sich das zusammen?


Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, muss schon vor dem Kauf das Hausgeld mit einplanen. Bei diesem Hausgeld handelt es sich um eine Art "Nebenkosten" für den Eigentümer. Diese beinhaltet neben den Betriebskosten auch Aufwendungen für die Instandhaltung und die Verwaltung des Gebäudes. Zusätzlich enthalten sind Fahrstuhl, Hausmeister, Müllabfuhr, Wasser, Heizung, Reinigung, Gebäudeverscherung, oder auch den Gärtner. Nich alle Kosten können auf den Mieter umgelegt werden.
Die Hausverwaltung ermittelt an Hand des Wirtschaftsplans wieviel Hausgeld anfällt. Dieser Haushaltplan muss dann noch von der Eigentümergemeinschaft genehmigt weden. Die Verteilung erfolgt dann nach einem Schlüssel, der auf dem Anteil an dem Gemeinschaftseigentum basiert. Am Jahresende erstellt die Verwaltung dann eine Abrechnung, fehlende Beträge müssen nachgezahlt werden, Überschüsse werden zurückerstattet.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung informieren Sie sich über die Beschaffenheit des Gebäudes. Denn selbst wenn das Hausgeld nierig erscheint, könnten schon kurz nach dem Kauf Kosten auf Sie zukommen. Den Wirtschaftsplan und die Protokolle einzusehen gehört zu den unabbaren Dingen, die Sie vor dem Kauf der Immobilie erledigen müssen.

-Welche Kaufnebenkosten gibt es?


Mit dem Erwerb einer Immobilie sind auch immer Kosten verbunden. Für die notwendige Beglaubigung der Kaufurkunde ( ein Notar ist zwingend vorgeschrieben) kommen ca. 1% - 1,5% Kosten aus dem Kaufpreises auf Sie zu. Weiterhin schlägt die Eintragung im Grundbuch mit ca. 0,5% aus dem Kaufpreis zu Buche. Und da das Finanzamt auch noch seinen Teil haben möchte, verlagt dies je nach Bundesland zwischen 3,5% - 6% aus dem Kaufpreis. Bei der Ermittlung des Wertes der Immobilie, verlangen Banken oftmals zwischen 0,2% - 0,5% Wertermittlungsgebühren. Dazu könnte auch noch ein Bereitstellungszins kommen, wenn der Kredit nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen wird. Die Höhe und das Datum kann mit der Bank verhandelt werden.

-Der Energieausweis


Ein Energieausweis ist seit dem 1. Mai 2014 notwendig, wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder neu vermietet werden soll. Effizienzklasse und Energiekennwert müssen in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden. Bei alten Ausweisen ohne Effizienzklasse, reicht die Veröffentlichung des Energiekennwerts. Der Eigentümer oder Verkäufer einer Immobilie ist verpflichtet dem Kaufinteressenten den Energieausweis zeigen. Der neue Eigentümer erhält ein Exemplar oder eine Kopie. Gleiches gilt gegenüber Mietern bei der Neuvermietung einer Wohnung bzw. eines Hauses. Der Energieausweis muss aber nur bei einem Nutzerwechsel vorgelegt werden. Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern unterliegen nicht der Ausweispflicht.
Lesen Sie welcher Energieausweis benötigt wird

-Wann ist die Courtage fällig?


Die Courtage ist die Gebühr, die ein Immobilienmakler erhält, wenn die Vermittlung einer Immobilie als erfolgreich angesehen wird. Dies ist dann der Fall, wenn der Kauf- bzw. Mietvertrag unterzeichnet wurde. Erst wenn dieser Geschäftsabschluss erfolgt, ist die Courtage verdient. In der Regel wird zwischen den Parteien ein Vertrag schriftlich fixiert. Dies ist jedoch nicht zwingend notwendig.

-Was beinhaltet ein Exposé?


Das Exposé ist die erste Informationsquelle über die Immobilie und enthält die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten. Daieses Exposé kann sowohl in gedruckter Form, als auch digital vorliegen. Einen ersten Eindruck vermitteln die Bilder aller Räume und eventuell der Außenanlagen. Angaben zur Objektart, Zimmerzahl, Wohnfläche, Baujahr und Kaufpreis, sowie der Courtage dürfen nicht fehlen. Ebenso müssen die Werte des Energieausweises enthalten sein. Durch die Datenschutzgrundverordnung, müssen Interessenten schon bei dem Erhalt des Exposés schriftlich darüber informiert werden, dass Sie ein Widerrufsrecht haben.

-Welche Unterlagen werden für die Finanzierung benötigt?


Privatpersonen benötigen:

Einkommensnachweise der letzten 3 Monate
Aktueller Einkommenssteuerbescheid
Nachweis über vorhandene Vermögenswerte
Vorhandene Versicherungsverträge
Personalausweis oder Reisepass

Selbständige oder Freiberufler benötigen:

Den letzten Jahresabschluss
Die letzten zwei Einkommenssteuernachweise
Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Unterlagen der Immobilie:

Lageplan der Immobilie
Bei Neubaus die Baubeschreibung
Gesamtkostenaufstellung
Aktueller Grundbuchauszug
Einheitswertbeschreibung des Finanzamtes
Baugenehmigung bei Neubau
Teilungserklärung
Wohnflächenberechnung
Brandversicherungspolice

-Worauf ist bei einer Finanzierung zu achten?


Schon vor der Suche nach einer Immobilie sollten Sie sich mit der Finanzierung beschäftigen und den möglichen Rahmen fixieren. Um gute Finanzierungskonditionen zu erhalten sollten Sie grundsätzlich 20% - 30% des Kaufpreises als Eigenkapital aufbringen können. Das Angebot der Kreditgeber ist groß. Aus diesem Grund ist ein Vergleich verschiedener Finanzierungsangebot notwendig. Es kann durchaus Sinn machen, verschiedene Instrumente zu mischen: Hypothek, Bausparen, KfW-Darlehen... Sie können von unterschiedlichen Laufzeiten profitieren und erhalten auch so unterschiedliche Möglichkeiten von Sondertilgungen. Prüfen Sie, welche staatlichen Zuschüsse in Frage kommen. Denken Sie auch an die Anschlussfinanzierung.

-Worauf ist bei Besichtigungen zu achten?


Wir haben Ihnen im Downloadbereich eine Liste zusammen gestellt, die Ihnen bei Ihrer ersten Besichtigung hilft, alles zu notieren und nichts zu vergessen..

-Kaufen, oder besser mieten?


Die Hauptgründe für das Eigenheim liegen in dem Wunsch, im Alter mietfrei zu wohnen und in der individuellen Gestaltung. Für die Kaufentscheidung ist wichtig, dass die Finanzierung langfristig sichergestellt ist und das Darlehen vor dem Eintritt in den Ruhestand abgezahlt ist. Seien Sie sich bewusst, dass Sie mit dem Erwerb einer Immobilie langfriste Verpflichtungen eingehen: Da sind die Steueren und die Versicherungen, sowie die Rücklagen für die Instandhaltung und anfallende Reparaturen. Vor der Kaufentscheidung holen Sie sich Rat von bankenunabhängigen Experten und analysieren Sie die langfristige Finanzlage. Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes Informationgespräch zur Verfügung.

 

-Welche Darlehensarten gibt es?

Annuitätendarlehen:

Darlehen für die Erstfinanzierung oder für die Anschlussfinanzierung zur sofortigen Finanzierung einer Immobilie.

Feste Monatsraten, feste Zinsbindungen, vor Ablauf der Zinsbindung nicht kündbar (Ausnahme: Kündigung nach 10 Jahren gemäß §489 BGB), nach Ablauf der Zinsbindung bleibt i.d.R. noch eine Restschuld übrig


Bauspardarlehen:

Darlehen für die Erstfinanzierung oder die Anschlussfinanzierung zur Finanzierung einer Immobilie in sieben oder acht Jahren.

Feste Monatsraten, feste Zinsbindungen, vor Ablauf der Zinsbindung nicht kündbar (Ausnahme: Kündigung nach 10 Jahren gemäß §489 BGB), nach Ablauf der Zinsbindung bleibt keine Restschuld übrig.


Bausparsofortfinanzierung:

Darlehen für die Erstfinanzierung zur sofortigen Finanzierung einer Immobilie.

Feste Monatsraten, feste Zinsbindungen, vor Ablauf der Zinsbindung nicht kündbar (Ausnahme: Kündigung nach 10 Jahren gemäß §489 BGB), nach Ablauf der Zinsbindung bleibt keine Restschuld übrig.


Cap-Darlehen:

Darlehen für die Zwischenfinanzierung, oder zur sofortigen Finanzierung einer Immobilie. Am besten geeignet für die Zwischenfinanzierung.

Flexible Monatsraten, flexible Baudarlehen Zinsen mit Obergenze, jederzeit ablösbar.


Forward-Darlehen:

Darlehen für die Anschlussfinanzierung.

Feste Monatsraten, feste Zinsbindungen, vor Ablauf der Zinsbindung nicht kündbar (Ausnahme: Kündigung nach 10 Jahren gemäß §489 BGB), nach Ablauf der Zinsbindung bleibt i.d.R. noch eine Restschuld übrig.


KfW Darlehen:

Darlehen für die Erstfinanzierung und die Anschlussfinanzierung als Finanzierungsbaustein zur sofortigen Finanzierung einer Immobilie, bzw. Anschlussfinanzierung.

Feste Monatsraten, feste Zinsbindungen, vor Ablauf der Zinsbindung nicht kündbar (Ausnahme: Kündigung nach 10 Jahren gemäß §489 BGB), nach Ablauf der Zinsbindung bleibt i.d.R. noch eine Restschuld übrig.


Volltilgerdarlehen:

Darlehen für die Erstfinanzierung oder die Anschlussfinanzierung. Zur sofortigen Finanzierung einer Immobilie, bzw. Anschlussfinanzierung.

Feste Monatsraten, feste Zinsbindungen, vor Ablauf der Zinsbindung nicht kündbar (Ausnahme: Kündigung nach 10 Jahren gemäß §489 BGB), nach Ablauf der Zinsbindung bleibt keine Restschuld übrig, da der Kredit vollständig getilgt wird.


Zusätzlich gibt es noch Modernisierungsdarlehen, bzw. Modernisierungskredite und variable Darlehen für eine evt. Zwischenfinanzierung.

end faq