Was ist der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld?
Kreditsicherheiten teilen sich in akzessorische und fiduziarische Sicherheiten auf.

Akzessorisch bedeutet, dass die Kreditsicherheit an die Hauptschuld gekoppelt ist. Eine akzessorische Sicherheit entsteht erst durch eine auf der anderen Seite entsprechende Forderung. Sobald diese Forderung beglichen ist, löst sich die akzessorische Sicherheit auf. Eine fiduziarische Sicherheit ist nicht an eine Hauptschuld gebunden.


Beispiel:
Eine Hypothek (akzessorisch) wird, wie auch die Grundschuld, in das Grundbuch eingetragen. Die Hypothek ist an das Darlehen gekoppelt und orientiert sich an dessen Höhe. Wenn Sie mit der Zeit durch Ihre Tilgung das Darlehen abtragen, so sinkt auch der Wert der eingetragenen Hypothek. Sobald die Forderung beglichen ist, erlischt auch die Hypothek.

Die Grundschuld (fiduziarisch) ist unabhängig vom Darlehen. Die Grundschuld orientiert sich am Anfang zwar an der Höhe des aufgenommenen Darlehens, sinkt aber nicht mit parallel zu der Restschuld. Ist das Darlehen vollständig getilgt, kann die Grundschuld auf Antrag aus dem Grundbuch gelöscht werden. Dies setzt jedoch die Zustimmung des Gläubigers voraus.

In der Praxis geht man heute den Weg über die Grundschuld, weil diese flexibler ist. Sie kann, falls die Bank zustimmt, auf den neuen Eigentümer übertragen werden, oder ein weiteres Darlehen über die Höhe des bereits abgetragenen Restschuldbetrages aufgenommen werden, ohne dies erneut absichern zu müssen.

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