Der Bodenrichwert wird mindestens zum Ende eines jeden Kalenderjahres ermittelt. Er dient als Basis für die Besteuerung von Grund und Boden.

Bodenrichtwerte (§ 196 Bodenrichtwert Baugesetzbuch) werden hilfsweise zur Wertermittlung herangezogen, wenn dieser nicht durch das Vergleichswertverfahren ermittelt werden kann. Die bundesweit existierende Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermitteln über die geführten amtlichen Kaufpreissammlungen den Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert bildet einen Durschnittswert aus der Vielzahl der Grundstücksverkäufe. Wichtig hierbei ist, dass der Verkehrswert des einzelnen Grundstück an Hand von Besonderheiten ermittelt werden muss.

Auf Grund der individuellen Eigenschaften des Grundstücks kann der Verkehrswert erheblich abweichen. Beispielsweise spielen hier die Bebauungsvorschriften, die Bodenbeschaffenheit, etc. eine wichtige Rolle.

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