Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat Gesetzentwurf zur Neuregelung von Share-Deals vorgelegt.
"Share Deals" sind Immobiliengeschäfte, bei denen die Zahlung der Grunderwerbsteuer vermieden wird, indem bei einer Transaktion nicht das komplette Grundstück in neue Hände übergeht.
Dabei wird die Immobilie vom bisherigen Eigentümer in eine Gesellschaft überführt. Anschließend wechselt offiziell nicht das Gebäude, sondern die Gesellschaft den Besitzer. Mit diesem Trick erwerben Profiinvestoren Jahr für Jahr Immobilien im Wert von mehreren Milliarden Euro in Deutschland – und sparen so Millionenbeträge an Grunderwerbsteuerzahlungen. Die Neuregelung sieht vor, dass statt 95% der auslösenden Grunderwerbsteuer bei Immobilientransaktionen und eine Haltefrist von 5 Jahren, nun auf 90% gesenkt und auf 10 Jahre Haltefrist verlängert werden. Außerdem sollen die Regelungen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften. Die Neuregelung soll ab dem 1. Januar 2020 gelten. Eine Klausel, die börsennotierte Unternehmen von der Regelung ausnimmt, soll in dem jetzt vorliegenden Text nicht enthalten sein.
Ende September steht die erste Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages.