Baukindergeld: "Das große Geschenk" der GroKo an Familien, die sonst nicht genügend Eigenkapital haben, um sich eine Immobilie leisten zu können.

Über einen Zeitraum von 10 Jahren sollen Familien 1.200 € pro Kind und Jahr erhalten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 75.000 € plus 15.000 € Freibetrag pro Kind nicht überschreiten. Somit dürfen Eltern mit einem Kind 90.000 € pro Jahr verdienen(zuätzlich 15.000 € für jedes weitere Kind), um das neue Baukindergeld zu erhalten. Maßgeblich für die Berechnung Ihres Einkommens, sind die Steuerbescheide der letzten zwei Jahre.

Somit können Sie das Baukindergeld auch erhalten, wenn Sie schon in diesem Jahr ein Haus gekauft, oder mit dem Bau begonnen haben. Die Bundesregierung rechnet mit ca. 200.000 Familien, die in den Genuss des Baukindergeldes kommen. Die Förderung ist an Kinder gebunden. Und die Immobilie muss selbst genutzt werden. Ob es sich um einen Neubau, oder eine Bestandsimmobilie handelt, ist unerheblich. Im Beschluss der Koalitionsfraktionen heißt es, dass nach dem Einzug eine Meldebestätigung vorgelegt werden muss. Den Zuschuss gibt es nur beim ersten Immobilienerwerb einer Familie. Haben Sie bereits eine Wohnung, oder ein Haus gekauft und wollen nun mit Ihrer Familie in ein neues Eigenheim umziehen, haben Sie keinen Anspruch.

Bis spätestens Ende März 2021 müssen Sie den Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben (die Frist sollte eigentlich 2020 enden, ist aber wegen der Corona-Pandemie um 3 Monate bis März verlängert worden).

Hier können Sie vorab überprüfen, ob Sie Baukindergeld erhalten würden.

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