Das Mietrecht mutet wie ein Dschungel an und es gibt verbreitete Irrtümer. Wir klären Sie auf.

Feiern mit lauter Musik ist einmal pro Monat gestattet
Ganz einfach gesagt: Nö. Der Anlass spielt keine Rolle. Ob Hochzeit, Silvester, oder Geburtstag:
Grundsätzlich ist auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen und nach 22.00 darf nichts mehr zu hören sein. Grundsätzlich sollten Sie natürlich Ihre Nachbarn informieren, dass Sie etwas zu feiern haben. Aber letztendlich sind Sie von dem Wohlwollen aller Hausbewohner abhängig. Und bei AC/DC morgens um 04.00 Uhr ist wahrscheinlich auch bei dem wohlwollensten Nachbarn die Geduld zu Ende.


Die Kaution muss nach Rückgabe der Wohnung ausgezahlt werden
Irrtum: Nach Rückgabe der Wohnung hat der Vermieter eine angemessene Zeit, zu prüfen, ob ihm Ansprüche zustehen, die mit der Kaution verrrechnet werden.
Die Kaution ist zurückzuzahlen, wenn unstreitig keine Forderungen des Vermieters gegen den Mieter bestehen. Der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch auf sofortige Rückzahlung der Mietkaution, zumindest nicht in voller Höhe. Dem Vermieter steht das Recht zu, die Kaution für eine angemessene Frist einzubehalten, um zu entscheiden, ob und wie er sie zur Deckung seiner Ansprüche gegen den Mieter verwenden möchte.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten:

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Ein Mietvertrag muß schriftlich geschlossen werden
Irrtum: Für Mietverträge gibt es keine Formvorschrift. Ein Mietvertrag kann auch mündlich geschlossen werden.
Wenn 3 Nachmieter gestellt werden, darf man ohne Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag
Irrtum: Auch wenn sich manche Vermieter darauf einlassen. Laut Gesetz muss der Mieter immer die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten.
Verrechnung der Kaution mit der Miete
Irrtum: Die letzten 3 Monate kann die Miete mit der Kaution verrrechnet werden.
Die Miete muss bis letzten Monat gezahlt werden. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution besteht erst nach dem Ende des Mietverhälnisses.
 

 

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