Den ersten Schritt zur erfolgreichen Immobilienvermittlung gehen Sie mit der Beauftragung eines erfahrenen Maklers. Aber welche Vertragsformen gibt es?

Grundsätzlich vereinbaren Sie alles schriftlich. Das gibt Sicherheit auf beiden Seiten.
In einem Maklervertrag wird festgelegt, welche Aufgaben, Pflichten und welchen Leistungsumfang Sie vereinbaren.

In einem einfachen Maklervertrag beauftragen Sie einen oder mehrere Makler mit der Vermarktung Ihrer Immobilien. Sie können parallel Ihre Immobilie auch selbst verkaufen.
Dies scheint im ersten Blick die beste Varriante zu sein. Aber: Viele Köche verderben den Brei. Interessenten sehen das selbe Immobilienangebot von unterschiedlichen Ansprechpartnern und nach unserer Erfahrung auch mit unterschiedlichen Angaben zu Ihrer Immobilie. Bis hin zu unterschiedlichen Preisen. Auf potentielle Interessenten kann dieses Angebot nicht seriös wirken.

Bei dem Makler-Alleinauftrag beauftragen Sie nur einen Makler, können Ihre Immobilie aber auch selbst verkaufen. Die Maklercourtage wird nur bei erfolgreicher Vermittlung durch den Makler fällig. Während der Laufzeit können Sie keine weiteren Makler beauftragen.

Der qualifizierte Makleralleinauftrag ist das "Rundum-Sorglos-Paket" für Sie. Sie beauftragen einen Makler, der sich exclusiv um die Vermarktung Ihrer Immobilie kümmert und den komplettet Verkaufsprozess begleitet, Ihnen die gesamte Arbeit abnimmt und im Erfolgsfall die Courtage erhält.

Unsere Empfehlung:

Nicht jeder Makler der Ihnen den höchsten Verkaufspreis verspricht nur um den Auftrag zu erhalten, ist auch in der Lage diesen im Markt durchzusetzen. Preisreduktionen sind die Folge. Und da Interessenten den Markt genau beobachten, führen Preisreduktionen häufig dazu, dass Ihre Immobilie in einem schlechten Licht erscheint.
Makler die Ihnen einen einfachen Maklervertrag anbieten, werden sicher nur das Minimum an Zeit und Geld für die Vermarktung Ihrer Immobilie investieren. Hier geht es nur darum den Auftrag zu erhalten.
Verlassen Sie sich auch auf Ihre Menschenkenntnis. Nicht das Exposé verkauft Ihre Immobilie. Der Makler verkauft Ihre Immobilie.

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